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Kfz-Steuer Elektrofahrzeuge |
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Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Für Elektrofahrzeuge, die erstmals nach dem 31. Juli 1991 zugelassen worden sind, gilt eine Steuerbefreiung von 5 Jahren. Die Befreiung beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Sollte das Fahrzeug zwischenzeitlich still gelegt werden, bzw. findet ein Halterwechsel statt, so hat dies keine Auswirkung auf die Steuerbefreiung
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